Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzer
Die KOMUFA GmbH, Daimlerring 7a, 48336 Sassenberg (nachfolgend „Betreiber“ genannt) betreibt die Onlineplattform www.komufa.de (nachfolgend „Onlineplattform“ genannt). Auf dieser Plattform werden gebrauchte kommunale Güter wie z.B. Fahrzeuge (nachfolgend „Positionen“) im Wege einer Auktion nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Kauf angeboten.
1. Allgemeines
(1) Diese AGB bilden die Grundlage für die Rechtsbeziehung zwischen dem Betreiber und den Nutzern (Bieter und Anbieter) und die Teilnahme an einer Auktion auf der Onlineplattform.
(2) Nutzer der Onlineplattform sind zum einen juristische und natürliche Personen, die im Rahmen einer Auktion auf der Onlineplattform (ähnlich einer Versteigerung) Angebote abgeben (nachfolgend „Bieter“ genannt) bzw. im Falle des Zustandekommens eines Vertrages käuflich erwerben (nachfolgend „Käufer“ genannt). Nutzer sind auch diejenigen, die Positionen über die Onlineplattform verkaufen möchten (nachfolgend „Anbieter“ genannt).
2. Zulassung, Registrieren & Anmeldung
(1) Zum Einstellen von Positionen als Anbieter oder der Abgabe von Angeboten als Bieter ist die Zulassung durch den Betreiber erforderlich.
(2) Als Bieter werden lediglich Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens zugelassen, wenn sie einen Erwerb im Rahmen ihrer (gewerblichen) Tätigkeit anstreben.
(3) Anbieter sind in der Regel vom Betreiber zugelassene Behörden und Institutionen von Bund, Ländern und Kommunen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Anbieter können auch juristische Personen in öffentlich-rechtlicher Hand (z.B. Stadtwerke) oder nach dem Recht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein.
(4) Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht. Die bei der Registrierung angegebenen Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Der Betreiber kann die Richtigkeit der Informationen, auch durch Nutzung der Dienste von Wirtschaftsauskunfteien, überprüfen. Der Betreiber behält sich vor, bei falschen Angaben oder bei Missbrauch die Registrierung zu widerrufen.
(5) Nutzern ist es untersagt, ihre Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
(6) Nach dem Absenden des Antrages auf Zulassung erhält der Nutzer zunächst automatisch eine E-Mail mit einem Link zur Verifizierung der E-Mailadresse. Nachdem die E-Mailadresse bestätigt worden ist, erfolgt die Zulassungsentscheidung durch den Betreiber. Bei positiver Zulassungsentscheidung durch den Betreiber wird der Nutzer freigeschaltet und erhält eine E-Mail mit einer Mitteilung über die erfolgte Freischaltung. Erst nach erfolgter Freischaltung durch den Betreiber ist die Registrierung abgeschlossen und die Nutzung der Onlineplattform möglich.
(7) Mit Registrierung erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass der Betreiber die Daten des Nutzers erhebt, speichert und nutzt. Die Identität der Anbieter wird auf der Onlineplattform offengelegt, während die Bieter mit verschlüsselten Codes angezeigt werden, die bei jeder Position wechseln. Die Daten des Bieters werden ausschließlich zur Abwicklung von Rechtsgeschäften über die Onlineplattform und zum Zwecke des Betriebs der Onlineplattform sowie zu Abrechnungszwecken und Rechnungstellung gespeichert und verwendet.
(8) Nutzer sind selbst für etwaige Beweissicherungsmaßnahmen und ihre Buchführung verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die eigenverantwortliche Speicherung von Daten über zum Verkauf eingestellte Positionen auf einem Datenträger.
3. Vertragsparteien, Provision
(1) Der Betreiber ist im Falle des Zustandekommens eines Kaufvertrages über die Onlineplattform nicht Vertragspartei, sondern nimmt lediglich durch den Betrieb der Onlineplattform eine Vermittlerrolle ein. Ein Verkauf über die Onlineplattform erfolgt auf Anbieterseite stets namens und für Rechnung des Anbieters bzw. Verkäufers und auf Bieterseite namens und für Rechnung des Bieters bzw. Käufers.
(2) Dem Betreiber obliegt die Organisation und Durchführung des Verkaufs einer Position über die Onlineplattform. Hierfür erhält der Betreiber von dem Bieter, dessen Gebot mit der Folge eines Kaufvertragsschlusses angenommen wird, eine Provision in Höhe von 15% des Netto-Kaufpreises zzgl. etwaiger gesetzlicher USt. Auf die Provision wird auf der Onlineplattform bei Abgabe eines Gebots für eine Position hingewiesen.
4. Angebote
(1) Wenn ein Anbieter eine Position auf der Onlineplattform anbietet, so liegt hierin kein Angebot im Rechtssinne, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, das auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtet ist. Jedes Gebot des Bieters gilt als Abgabe eines Angebots.
(2) Die Angebote werden als Nettopreise ohne Umsatzsteuer und ohne Provision angegeben.
(3) Die Provision für den Betreiber zzgl. etwaig gesetzlicher USt ist bei Zustandekommen eines Kaufvertrages verdient und fällig. Dies gilt unabhängig von einer gesetzlichen Umsatzsteuerpflicht für die jeweilige Position. Auf der Onlineplattform wird ausdrücklich darauf hingewiesen, ob die gesetzliche Umsatzsteuer neben der Provision auch auf die jeweilige Position entfällt.
(4) Angebote sind nur frei von Bedingungen und Vorbehalten möglich. Angebote sind bindend, ein Widerruf ist nicht möglich.
(5) Etwaige Mindestpreise legt der Anbieter nach seiner Wahl fest. Der Mindestpreis ist der niedrigste vom Anbieter akzeptierte Preis. Dieser Preis ist für die Bieter nicht sichtbar.
(6) Unabhängig von einem etwaigen Mindestpreis kann der Anbieter einen Startpreis festlegen. Ein etwaiger Startpreises entspricht nicht automatisch auch dem vom Anbieter festgelegten Mindestpreis. Hat der Anbieter einen Startpreis festgelegt, kann das erste Angebot nur wirksam abgegeben werden, wenn es mindestens dem Startpreis entspricht.
(7) Die Angebote werden in Mindeststeigerungsschritten abgegeben. Ein Angebot kann nur dann wirksam abgegeben werden, wenn auch der Mindeststeigerungsschritt erreicht wird. Sollte der Bieter ein Angebot abgeben, dass unterhalb des Mindeststeigerungsschritts liegt, so wird er darauf hingewiesen, dass kein wirksames Angebot abgegeben wurde.
(8) Wird ein höherer Betrag als das Anfangsangebot oder als der nächste Mindeststeigerungsschritt geboten („Höchstbetrag“), aktiviert sich automatisch der elektronische Bietagent. Der Bietagent bietet zu jederzeit für den Bieter innerhalb der Mindeststeigerungsschritte nur denjenigen Betrag, der ausreichend ist, um Höchstbietender zu sein, maximal jedoch den (für Dritte nicht erkennbaren) Höchstbetrag. Auf diese Weise überbietet er auch andere Bieter bis zur Erreichung des Höchstbetrages. Durch den Bietagenten kann es zu Durchbrechungen bzw. Abweichungen der Mindeststeigerungsschritte kommen. Bei gleichem Höchstgebot ist derjenige Bieter Höchstbietender, der das Höchstgebot zuerst abgegeben bzw. den Bietagenten zuerst aktiviert hat.
(9) Bei mehreren gleichhohen Angeboten gilt das zuerst bei dem Betreiber eingegangene Angebot.
5. Ende einer Auktion
(1) Eine Auktion hat einen Startzeitpunkt und einen Endzeitpunkt. Der Endzeitpunkt ist kein fixer Zeitpunkt, sondern bestimmt sich nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
(2) Die Auktion endet unabhängig von dem ursprünglich veranschlagten Endzeitpunkt immer frühestens fünf Minuten nach Abgabe des jeweiligen Höchstgebotes. Wird also innerhalb der letzten fünf Minuten vor dem Endzeitpunkt ein neues Höchstgebot abgegeben, so verlängert sich der Zeitraum der Auktion entsprechend. Die Bestimmung des Schlusszeitpunkts erfolgt ausschließlich und verbindlich mittels der Systemuhrzeit der Onlineplattform.
(3) Bei einer Auktion ohne Mindestpreis erfolgt die Annahme des Angebots des Höchstbietenden nach Auktionsende durch den Betreiber namens und in Vollmacht des Anbieters.
(4) Bei einer Auktion mit Mindestpreis wird das Angebot des Höchstbietenden im Endzeitpunkt einer Aktion bei Erreichen oder Überschreiten des Mindestpreises angenommen. Bei Nichterreichen eines Mindestpreises ist der Höchstbietende nach Auktionsende 14 Tage lang an sein Angebot gebunden; ein Anspruch auf Annahme des Angebots des Höchstbietenden besteht nicht. Innerhalb dieser Frist kann der Anbieter das Angebot des Höchstbietenden annehmen. Spätestens zum Ablauf dieser 14 Tage erhält der Bieter eine Mitteilung darüber, ob sein Angebot vom Anbieter angenommen worden ist.
(5) Wird nach dem Ende einer Auktion das Höchstgebot nicht angenommen, so ist der Betreiber berechtigt, die betreffende Position erneut auf der Onlineplattform nach Maßgabe dieser AGB anzubieten.
6. Pflichten von Anbieter, Käufer und Betreiber
(1) Der Käufer erhält vom Betreiber die Aufforderung den Gesamtbetrag auf das Konto des Betreibers zu überweisen. Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis sowie der angefallenen Provision, jeweils inkl. etwaig gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Käufer hat den Betrag unverzüglich zu zahlen. Der Betreiber hat vom Anbieter eine entsprechende Geldempfangsvollmacht erhalten.
(2) Nach vollständiger Bezahlung des o.g. Gesamtbetrages durch den Käufer wird der Anbieter, bei Positionen die der Umsatzsteuer unterliegen, aufgefordert eine Rechnung für den Verkauf der Position auszustellen und an den Betreiber zu übermitteln. Der Betreiber ist berechtigt, dem Anbieter die dafür erforderlichen Daten des Käufers weiterzuleiten. Nach Erhalt der Rechnung überweist der Betreiber unverzüglich den Kaufpreis zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer auf ein zu benennendes Konto des Anbieters.
(3) Der Betreiber leitet die Rechnung des Anbieters sowie die eigens erstellte Provisionsrechnung an den Käufer weiter.
(4) Überweisungs- und sonstige Gebühren des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Zahlenden.
(5) Bietern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten als Deutschland sind zur Vorlage der USt-Identifikationsnummer verpflichtet.
(6) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei nicht fristgemäßer Abholung der ersteigerten Position durch den Käufer kann der Anbieter nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten, angemessenen Nachfrist nach seiner Wahl die ersteigerte Position auf Kosten und Risiko des Käufers demontieren und einlagern oder vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Betreiber ist berechtigt, den Käufer zur Teilnahme an weiteren Auktionen nicht mehr zuzulassen. Für einen etwaigen Mindererlös im Falle einer erneuten Einstellung bleibt der Käufer haftbar; auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
(7) Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der Provision und zur Zahlung des Kaufpreises entstehen gleichzeitig. Die Ansprüche bestehen von diesem Zeitpunkt an unabhängig voneinander; der Provisionsanspruch steht und fällt also nicht mit dem Kaufpreiszahlungsanspruch.
(8) Bei Zuwenigzahlungen ist der Betreiber berechtigt, zunächst seine Provision zzgl. etwaig gesetzlicher USt einzubehalten und nur den darüberhinausgehenden Betrag an den Anbieter weiterzuleiten.
7. Gefahrübergang / Eigentumsübergang
(1) Nach vollständiger Bezahlung des Gesamtbetrages durch den Käufer und Bestätigung des Zahlungseingangs beim Anbieter stellt der Betreiber dem Käufer eine Abholvollmacht aus. Der Käufer kann mit der Abholvollmacht die Position abholen.
(2) Zeitpunkt und Ort der Abholung der Position durch den Käufer vereinbaren Käufer und Verkäufer untereinander. Es handelt sich um eine Holschuld des Käufers. Mit Übergabe der Position an den Käufer erfolgt der Gefahrenübergang. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die bei der Abholung der Position entstehen. Insbesondere führt der Betreiber keine Ladungskontrolle durch. Der Käufer trägt dafür Sorge, dass die für die Demontage und/oder die Abholung/Beförderung erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen. Der Käufer hat bei der Abholung keinen Anspruch auf Hilfestellung jeglicher Art.
(3) Erfolgt die Übergabe der Position vor einer vollständigen Zahlung des Kaufpreises, der Provision und der gesetzlichen Umsatzsteuer, geht das Eigentum an der Position erst nach vollständiger Zahlung auf den Käufer über.
(4) Die Vorschriften des Gläubigerverzugs im Falle der Nichtabholung der Position durch den Käufer bleiben unberührt.
8. Gewährleistung
(1) Die nachstehenden Regelungen zum Ausschluss oder zur Einschränkung der Gewährleistungsrechte des Käufers beziehen sich nur auf Fälle, in denen gebrauchte Gegenstände veräußert werden, für welche nach dem Gesetz ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Gewährleistung grundsätzlich möglich ist.
(2) Die jeweilige Position wird in dem Zustand verkauft, den sie zum Zeitpunkt der Einstellung des Inserats auf der Onlineplattform hat. Alle Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen mit Ausnahme der im Rahmen des Inserats auf der Onlineplattform ausdrücklich enthaltenen Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien oder vorsätzlich zu vertretender oder arglistig verschwiegener Mängel. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, bleiben ebenso unberührt wie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
(3) Bei allen auf der Onlineplattform inserierten Positionen handelt es sich um gebrauchte Gegenstände, die teilweise erhebliche Gebrauchsspuren aufweisen. Es stehen keine Bedienungsanleitungen für die inserierten Positionen zur Verfügung. Es steht dem Bieter frei, ein Gebot erst nach Durchführung eines Besichtigungstermins abzugeben. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht, kann jedoch zwischen Anbieter und Bieter vereinbart werden.
(4) Angaben auf der Onlineplattform, in Verkaufskatalogen oder in anderer Form, insbesondere technische Daten, Maße, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Garantien im Sinne des § 444 BGB oder Beschaffenheitsvereinbarungen im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB dar, soweit sie nicht explizit als solche bezeichnet werden.
(5) Alle Angaben eines Inserats beruhen auf Informationen des Anbieters. Der Betreiber haftet nur für die richtige Übermittlung, nicht aber für die Richtigkeit dieser Informationen.
9. Haftung
(1) Der Betreiber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(2) Abweichend von Abs. (1) haftet der Betreiber für einfache Fahrlässigkeit sowie für einfache Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Bieters bzw. des Anbieters schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat (Kardinalpflichten). Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Bieter bzw. Anbieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich auf den Schaden, der typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehen kann und den der Betreiber bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der Betreiber kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
(4) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit der Onlineplattform und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere ist der Betreiber nicht dafür verantwortlich, wenn Gebote aufgrund technischer Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht verarbeitet oder gespeichert werden können.
10. Schlussbestimmungen
(1) Ist der Nutzer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist vereinbarter Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Betreiber und dem Nutzer die Stadt Sassenberg.
(2) Diese AGB sowie die Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber und den Nutzern unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Aufrechnen können Bieter und Anbieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
(4) Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit, jedoch nicht während einer laufenden Auktion, zu ändern. Eine Änderung der AGB wirkt mithin für jede nach der Änderung neu beginnende Auktion. Gründe zur Änderung können insbesondere eine Änderung der Rechtslage (inklusive der höchstrichterlichen Rechtsprechung), Veränderungen und Weiterentwicklungen der Technik, veränderte organisatorische Anforderungen, Regelungslücken in den AGB, eine Veränderung des Marktes oder vergleichbare Gründe sein. Ein Nutzer erklärt sich bei jeder Auktion mit den zu Beginn der Auktion geltenden AGB einverstanden, sodass jede Auktion die Erklärung des Nutzers, mit den jeweils gültigen AGB einverstanden zu sein, voraussetzt.
(5) Die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser AGB rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.
(6) Die AGB sind in deutscher Sprache erstellt worden. Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und der Fassung in einer anderen Sprache gilt die deutsche Fassung der AGB.